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Zum aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, in dem das Gericht im Rechtsstreit zu Diesel-Fahrverboten zwischen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und den Ländern Nordrhein-Westfalen sowie Baden-Württemberg aufgrund regelmäßig deutlich überhöhter gesundheitsschädlicher Stickoxid-Meßwerte höchstrichterlich entschieden hat, dass Fahrverbote auf Grundlage des geltenden Rechts möglich sind, kann man unsere Justiz zunächst einmal beglückwünschen. Sie funktioniert in Deutschland und ist unabhängig. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit steht im Mittelpunkt der Rechtsprechung statt der Absatzinteressen der Autohersteller.
Um nun drohende massive Einschnitte in die Mobilität unserer Region zu minimieren, halten wir folgende Maßnahmen für dringend geboten:
Zur Europawahl 2024 machen wir klar: Dagegen zu sein ist einfach. Wir machen es uns nicht einfach. Wir schützen unseren Frieden, erneuern [...]
Dagegen zu sein ist einfach. Wir machen es uns nicht einfach. Wir schützen unseren Frieden, erneuern unseren Wohlstand und verteidigen unsere [...]
Zur Europawahl am 9. Juni 2024 haben wir die Möglichkeit, zu erhalten, was uns stärkt, und zu stärken, was uns schützt. Es geht um Frieden und [...]