Zum aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, in dem das Gericht im Rechtsstreit zu Diesel-Fahrverboten zwischen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und den Ländern Nordrhein-Westfalen sowie Baden-Württemberg aufgrund regelmäßig deutlich überhöhter gesundheitsschädlicher Stickoxid-Meßwerte höchstrichterlich entschieden hat, dass Fahrverbote auf Grundlage des geltenden Rechts möglich sind, kann man unsere Justiz zunächst einmal beglückwünschen. Sie funktioniert in Deutschland und ist unabhängig. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit steht im Mittelpunkt der Rechtsprechung statt der Absatzinteressen der Autohersteller.
Um nun drohende massive Einschnitte in die Mobilität unserer Region zu minimieren, halten wir folgende Maßnahmen für dringend geboten:
Unser GRÜNER Abgeordneter im Bundestag, Alaa Alhamwi besucht Westerstede.
Heute startet die Klimakonferenz der Vereinten Nationen in Bonn zur Vorbereitung auf die Weltklimakonferenz COP im November in Brasilien. Sie [...]
Unsere Wälder sind unverzichtbare Verbündete im Kampf gegen die Klimakrise – umso alarmierender ist es, dass ihr Zustand weiterhin extrem [...]
Am 17. und 18. Mai traf sich der Diversitätsrat zu seiner ersten Präsenzsitzung 2025. In Berlin versammelten sich Delegierte der [...]