Zum aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, in dem das Gericht im Rechtsstreit zu Diesel-Fahrverboten zwischen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und den Ländern Nordrhein-Westfalen sowie Baden-Württemberg aufgrund regelmäßig deutlich überhöhter gesundheitsschädlicher Stickoxid-Meßwerte höchstrichterlich entschieden hat, dass Fahrverbote auf Grundlage des geltenden Rechts möglich sind, kann man unsere Justiz zunächst einmal beglückwünschen. Sie funktioniert in Deutschland und ist unabhängig. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit steht im Mittelpunkt der Rechtsprechung statt der Absatzinteressen der Autohersteller.
Um nun drohende massive Einschnitte in die Mobilität unserer Region zu minimieren, halten wir folgende Maßnahmen für dringend geboten:
Die neue Bundesregierung versprach, die Energiekosten für alle zu senken – doch stattdessen steigen die Preise weiter, während Milliarden aus [...]
Heute wird ein Meilenstein für den Klimaschutz gesetzt, für den wir GRÜNE während unserer bündnisgrünen Regierungszeit in der Bundesregierung [...]
Heute ist Weltflüchtlingstag. Im Jahr 2024 waren weltweit rund 123,2 Millionen Menschen gezwungen, ihre Heimat zu verlassen – ausgelöst durch [...]