Zum aktuellen Urteil im Rechtsstreit zu Diesel-Fahrverboten

Zum aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, in dem das Gericht im Rechtsstreit zu Diesel-Fahrverboten zwischen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und den Ländern Nordrhein-Westfalen sowie Baden-Württemberg aufgrund regelmäßig deutlich überhöhter gesundheitsschädlicher Stickoxid-Meßwerte höchstrichterlich entschieden hat, dass Fahrverbote auf Grundlage des geltenden Rechts möglich sind, kann man unsere Justiz zunächst einmal beglückwünschen. Sie funktioniert in Deutschland und ist unabhängig. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit steht im Mittelpunkt der Rechtsprechung statt der Absatzinteressen der Autohersteller.

Um nun drohende massive Einschnitte in die Mobilität unserer Region zu minimieren, halten wir folgende Maßnahmen für dringend geboten:

  1. Die Einführung der blauen Plakette ist sofort zu veranlassen, wobei gleichzeitig von Seiten des Bundesverkehrsministeriums dafür zu sorgen ist, das alle mit betrügerischer Software ausgestatteten Autos auf Kosten der Autoindustrie mit wirksamen SCR-Kats nachgerüstet werden. Kleinunternehmen, für die ein Fahrverbot die Existenz gefährdet, sind für die Übergangszeit Sondergenehmigungen auszustellen.
  2. Darüber hinaus sind seitens der Bundesregierung finanzielle Anreize zu schaffen zur Umstellung von Pkw und Kleintransportern auf Lastenräder und elektrisch betriebene Kleinfahrzeuge (Konzept für die so genannte „Letzte Meile“)
  3. Außerdem gilt es, unverzüglich tragfähige und langfristig finanzierbare Nahverkehrskonzepte für die Kommunen zu präsentieren, damit der ÖPNV sowie Fahrrad- und Fußmobilität im bestehenden Verkehrsraum mehr Platz erhalten. Dazu gehören für unsere Region u.a. P&R-Angebote an allen Einfallstraßen in die Stadt Oldenburgsowie ein weiterer Ausbau des ÖPNV-Angebotes aus dem Oberzentrum in die Umlandgemeinden.
  4. Finanzmittel sind vom Bund bereitzustellen für den Aus- und Neubau des Schienenpersonennahverkehrs. Dazu zählt hier insbesondere die Wiedereröffnung von Bahnhaltepunkten in Ofenerdiek, Osternburg, Krusenbusch, Kayhauserfeld, Apen und Hahn-Lehmden, aber auch die Verlängerung der Regio-S-Bahn über Bad Zwischenahn hinaus bis Augustfehn.



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