Zum aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, in dem das Gericht im Rechtsstreit zu Diesel-Fahrverboten zwischen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und den Ländern Nordrhein-Westfalen sowie Baden-Württemberg aufgrund regelmäßig deutlich überhöhter gesundheitsschädlicher Stickoxid-Meßwerte höchstrichterlich entschieden hat, dass Fahrverbote auf Grundlage des geltenden Rechts möglich sind, kann man unsere Justiz zunächst einmal beglückwünschen. Sie funktioniert in Deutschland und ist unabhängig. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit steht im Mittelpunkt der Rechtsprechung statt der Absatzinteressen der Autohersteller.
Um nun drohende massive Einschnitte in die Mobilität unserer Region zu minimieren, halten wir folgende Maßnahmen für dringend geboten:
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Am heutigen 25. März kommen die frisch gewählten Bundestagsabgeordneten erstmals zur konstituierenden Sitzung im Deutschen Bundestag zusammen. [...]