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Die längst fällige Überarbeitung der EU-Trinkwasserrichtlinie soll nun endlich die steigenden Probleme der Bereitstellung sauberen Trinkwassers angehen. Diese Chance für Weichenstellungen zum Schutz der Trinkwasserressourcen darf nicht vertan werden. Es ist gut und sinnvoll, dass die EU-Kommission nun endlich Wasserrahmenrichtlinie und Trinkwasserrichtlinie mit der Nitratrichtlinie verknüpfen will. Doch gerade wir in der Agrarregion Nordwest-Niedersachsen und unser kommunaler Wasserversorgung OOWV wissen nur zu gut, dass hier letztendlich die ganze Agrarpolitik und auch die Chemikalien- und Arzneipolitik mit in Betracht gezogen werden muss.
Angesichts der Gefährdung unserer Trinkwasserressourcen durch Nitrat, Pestizide und Arzneimittel ist es richtig, dass die Kommission weiterhin auf Grenzwerte setzt und nicht auf ungenaue Leitwerte, wie die Weltgesundheitsorganisation es tut. Diese müssen nun streng gezogen und überwacht werden. Die Wasserwirtschaft ist in den letzten Jahren immer mehr zum Reparaturbetrieb für Verschmutzungen geworden. Doch ein solcher Reparaturbetrieb schützt unsere Wasserressourcen nicht und kostet trotzdem immense Summen. Verursacher von Verunreinigungen müssen klar benannt und zur Verantwortung gezogen werden. End-of-pipe-Lösungen sind immer die schlechteste und ineffizienteste Option.
Wichtig ist auch, dass die Kommission nun auch den hormonwirksamen Stoff Bisphenol A in die Liste der zu überprüfenden Schadstoffe aufnimmt. Für diesen Stoff muss allerdings mittelfristig ein Nullgrenzwert gelten, denn die Hormonwirksamkeit ist unabhängig von der Dosis.
Peter Meiwald
WEITERE INFORMATIONEN:
Briefing Endokrine Disruptoren: Was sind Umwelthormone?
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Hintergrund Kommissionsvorschlag
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