In einer Anfrage reagieren die Gruenen im Stadtrat auf das juengste BGH- Urteil:
Der BGH hat in seinem Urteil vom 14.7.2010 festgestellt, dass
die Gaspreiserhöhungen der EWE seit April 2007 für alle
Sondervertragskunden unwirksam sind. Sondervertragskunden sind
rund 85% der ca. 700.000 EWE - Gaskunden. Diese Gaskunden können
jetzt gemäß dem BGH-Urteil die zu viel gezahlten Gaspreise
zurückfordern...








